Das Grundgesetz für „Die Berliner Republik“
| Juni 2nd, 2008 | Kategorie: News | Keine Kommentare »Präambel:
Die Berliner Republik ist die Hauptstadtkneipe. Eine Tatsache, die gesellschaftlich verpflichtet. Aus diesem Grunde hat Die Berliner Republik kraft ihrer verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz erlassen. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Hoheitsgebiet der Berliner Republik und es gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Gastvolk – ob aus Berlin oder einem anderen Land – gleichermaßen.
Artikel [...]

